Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. -
Preise
-
Die Lieferungen erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten genannten Preisen, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer (Deutschland) zugerechnet wird.
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten jedoch unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
-
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
-
Ab Bestellungen von € 500,-- Nettoauftragswert erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus, geringere Auftragswerte werden unter Berechnung der jeweils anteiligen Frachtgebühren geliefert. Dem Auftragnehmer verbleibt insoweit die freie Wahl des Versandweges. Der Mindestauftragswert beträgt € 100,--.
-
-
Zahlung
-
Die Zahlung [Nettopreis (zzgl. Mehrwertsteuer)] ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, nicht auf Beträge für Korrekturen sowie Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten (ähnliche Zusatzkosten). 3 % Skonto wird nur bei Vorauskasse oder Lastschrifteinzug gewährt. Die Lastschrift wird ca. 8 Tage nach Rechnungsdatum der Bank vorgelegt.
Bei Abrufaufträgen ist nur die erste Teillieferung skontoberechtigt.
Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.
-
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
-
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nicht, die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten.
-
Sollte nach Vertragsabschluss eine negative Änderung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden, besteht für den Auftragnehmer ein Rechtsanspruch auf Vorauszahlung und / oder sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen. Die Arbeit an laufenden Aufträgen kann eingestellt und fertige Ware kann zurückgehalten werden. Diese Rechte gelten auch bei Zahlungsverzug aufgrund ungeklärter Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
-
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungen - auch aus anderen Bestellungen – sofort fällig. Neue Lieferungen erfolgen nur nach vorherigem vollständigen Zahlungsausgleich inklusive der Verzugszinsen.
-
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
-
-
Lieferung
-
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Versicherung des Transports wird vom Auftragnehmer nach den üblichen Regeln der INCOTERMS eingedeckt.
-
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.. Nachträgliche Änderung des Auftraggebers bewirken eine neue Terminvereinbarung .
-
Der Auftragnehmer hat bei Pflichtverletzungen, die er zu vertreten hat, das Recht auf eine angemessene Nachfrist (§281 BGB). Wird die Leistung vom Auftragnehmer nicht innerhalb der Frist erbracht, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
-
Allgemeine Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragsnehmers wie auch im Betrieb eines Zulieferers oder Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses oder zum Rücktritt vom Vertrag. §313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage bleibt unberührt.
-
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber zur Auftragsfertigung vorab eingereichten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. §369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
-
Die verwendeten Transport- und Verkaufsverpackungen werden nicht zurückgenommen. Verwendete Mehrwegsysteme sind vom Kunden zu sammeln und gemäß den vereinbarten Vorgaben zur Abholung bereitzustellen. Für Beschädigung oder Verlust haftet der Auftraggeber.
-
-
Eigentum
-
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Verarbeitung und Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftragnehmer einen etwaigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen.
-
Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
-
Zur Produktion notwendige Betriebsgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn eine (anteilige) Berechnung erfolgt. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
-
-
Urheberrecht
-
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Mustern, Filmen und dergleichen verbleibt dem Auftragnehmer.
-
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
-
-
EAN-Code
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Code-Nummer.
-
Beanstandungen/ Mängelrügen
-
Es besteht eine Überprüfungspflicht für Korrekturabzüge sowie der gelieferten Ware.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber bei der Druckfreigabe nicht berücksichtigt worden sind. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen. Fehler, die bei dem anschließenden Fertigungsprozess entstehen, sind davon ausgenommen.
-
Beanstandungen der Lieferungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung dem Auftragnehmer angezeigt werden. -
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes wenn die vereinbarte Beschaffenheit (§434 BGB) fehlt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei verzögerter, unterlassener, misslungener bzw. für den Auftragnehmer unzumutbarer Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. In letzterem Falle erfolgt die Minderung bzw. der Rücktritt vom Vertrag bei laufenden Geschäftsbeziehungen nur in Form einer Gutschrift.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
-
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Aufraggeber ohne Interesse ist.
-
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
-
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen einer Prüfungspflicht des Auftragnehmers.
-
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
-
Bei Transportbeschädigungen hat der Auftraggeber vor Annahme der Ware etwaige Schäden auf dem Frachtbrief durch den Frachtführer bestätigen zu lassen.
Nach Abtretung des Schadenersatzanspruchs an den Auftragnehmer erfolgt ein Ausgleich gemäß VIII Ziffer 3.
-
-
Haftung
-
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
-
Im übrigen gelten bei Fahrlässigkeit folgende Haftungsbeschränkungen: Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung nach §280 BGB sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung einschl. Vorleistung und Material).
-
-
Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
-
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
-
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Hirschaid. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bamberg.
-
Diese Bestimmungen setzten sofort alle früheren Preislisten und sonstige Abmachungen außer Kraft. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
-
Hans F. Waldschmidt GmbH & Co. KG.
WARENKORB

SOMMER SPEZIAL PAKET
20 Rollen Halkra Original Halsschutzkrause 20 Päckchen Spitzenpapier Coiffeur Exclusiv 500 Blatt ...
> mehr lesen_ _ _ _ _ _ _